Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Auf jeden Fall laut der Verfassung von Hessen. Die habe ich mir gerade mal ergoogelt… Sehr beruhigend. Denn zufällig habe ich heute gestern irgendwo (grübel) gelesen, dass die lustigen Vögel dort immer noch die Todesstrafe kennen!
Und tatsächlich, Artikel 21 (1)…
Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Das könnte dann in der Tat erklären, warum die nicht in der Lage sind eine Landesregierung zu bilden… Oder ist das eine abschreckende Maßnahme, um die kriminelle Energie der Banker in F’furt im Keim zu ersticken?
Bleibt nur zu hoffen, dass Hessen sich nie für unabhängig erklärt und das Grundgesetz auch für die Jungs & Mädels dort weiter gilt ;-)
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Anna
sagte am 14. November 2008, 15:57 UhrIch bin dafür das es in keinem land bzw bundeslang todesstrafe geben sollte, denn man kann nie wissen ob der angeklagte wirklich schuldig ist.. den die aussage machen auch nur menschen und was ist wenn es zu justizirrtumen kommt und der angeklagte zu schuildig erklärt wird und dann zur todesstrafe verurteilt wird und sich dann später herrausstelt das es nur ein justizirtum war.. todesstrafe ist für mich die einzige strafe die man nicht rückgängig machen kann.. und somit schreklich