[GREGEL DOT COM]

Beim durchblättern des Feedreaders stosse ich mal wieder auf ein dämliches fragwürdiges Gerichtsurteil:

Ein Hamburger Gericht urteilt, dass die Bildersuche gegen das Urheberrecht verstößt… Google das (für eine?) Website nicht mehr machen darf, bla bla… Ok, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung ist möglich. Aber dieser Kläger hat nicht wirklich weit über den Tellerrand geblickt:

Er betreibt eine Website?  Zu einem speziellen Thema? Etwas mit Grafiken, Bildern? Na was gibt es denn für einen schöneren Service, als die Leute gezielt nach den Bildern suchen zu lassen?
Sie könnten das Bild klauen? Na toll… Anstatt direkt eine komfortable Bildersuche zu verwenden, mache ich es mir also komplizierter und starte erst eine normale Suche nach dem Themengebiet… um dann die Website direkt aufzusuchen und vielleicht ein passendes Bild zu finden. Seufz.

Und wenn man sich mit der Materie beschäftigt, und auf Teufel komm raus nicht will, dass der Bilder-Spider eine Site aufnimmt, sollte man nach einer Minute Recherche auch darauf kommen, dass man dies dem Spider einfach mitteilen kann:

User-Agent: Googlebot-Image
Disallow: /

Google hat dafür sogar eine extra Seite, wo man solche Dinge nachlesen kann.
Aber nein, Klage einreichen ist viel spannender. Zuviel Geld oder Langeweile. Kopfschüttel.

PS: Gerade gefunden – in einem ähnlichen Fall, 2007, hat ein Kläger vom LG Erfurt eine gründliche Abfuhr kassiert.

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