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Maß und Gewicht kommt vor Gottes Gericht

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Dieses Land ist wirklich genial!
Ja wirklich! Für alles gibt es explizite Regelungen & Vorschriften!

Worum geht’s?
Habe gerade TV geschaut, Kabel1 – Achtung Kontrolle. Dabei habe ich Heike kennengelernt. Heike arbeitet beim Eichamt Dresden.
Bisher hätte ich einfach nur gesagt Herzlichen Glückwunsch. Aber der Job ist einfach klasse! Heike marschiert mit ihrer Kollegin über den Weihnachtsmarkt und guckt sich die Produkte an.

Worauf sie achtet?

Natürlich auf die Größe des Kleingedruckten – in diesem Fall die Gewichtsangabe des Inhalts.
Die Packung mit den Keksen (oder Stollen, Nüssen, heißer Luft) wiegt nämlich 200 Gramm. Heike weiß, dass in dem Fall die Gewichtsangabe 3 Millimeter groß sein muss (grob geraten, kann auch sein, dass es bei 150 Gramm 2 Millimeter waren und bei 277 Gramm 3,15 Millimeter)
Mit ihrer schlauen Lupe findet Heike aber heraus, dass der Aufdruck nur 2 Millimeter groß ist. Und das ist jetzt eine Ordnungswidrigkeit – der kriminelle Hersteller muss ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Eur zahlen!
Klasse! Wieder ein Verbrecher gestellt!

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