gilt [...] als letzter Notanker, wenn die Obrigkeit ihre Funktion allzu selbstherrlich interpretiert. Kein anderes Verfassungsorgan hat beim Volk einen derart guten Ruf. Während Legislative und Exekutive das Grundgesetz gerne nach ihren Vorstellungen interpretieren und verbiegen, ist es immer wieder die Judikative, die allzu forschen Wünschen der Volksvertreter einen Riegel vorschiebt.
Aus einem netten Telepolis-Artikel, anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgericht zum Lissabon-Vertrag:
Eine schallende Ohrfeige aus Karlsruhe
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