Auch nach dem neusten Urteil des OLG München bleibt alles wie gehabt:
Heise bleibt es auch weiterhin verboten, im Zuge der Berichterstattung die Website von Sylsoft direkt zu verlinken – der User muss also einen Umweg über Google nehmen, oder die URL direkt eintippen (um eine Firmen-URL zu erraten, braucht es keine sonderliche Intelligenz oder Kreativität).
Worum geht es im Detail?
Slysoft bietet mit anyDVD und cloneCD u.a. zwei Programme an, die in Deutschland verboten sind. Heise ist laut Auffassung des Gerichts sowas wie ein Anstifter zur Urheberrechtsverletzung (Quelle):
So verstoße der Internetauftritt von Slysoft gegen § 95a Abs. 3 des Urheberrechtsgesetzes, der die Umgehung technisch wirksamer Kopierschutzmaßnahmen verbietet. Diesen Verstoß habe der Verlag durch das Setzen eines Links im Rahmen der redaktionellen Berichterstattung gefördert, da er dadurch den Lesern des Artikels “den Zugang zu dem rechtswidrigen Internetauftritt von Slysoft erleichtert” habe.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass an deutschen Gerichten nur Leute arbeiten, die das Internet noch nie gesehen oder genutzt haben.
Sehr gut finde ich, dass Heise die Revisionsmöglichkeit nutzen, und vor den Bundesgerichtshof ziehen wird. Bis dahin zeigt sich der Chefredakteur von Heise erstmal selbst an:
Christian Persson, will sich aufgrund der Begründung des OLG München selbst anzeigen: “Es ist ein absurder Vorgang, aber die Frage muss nun geklärt werden: Kann sich ein Journalist in Deutschland wirklich dadurch strafbar machen, dass er seinen Lesern den Zugang zu Originalinformationsquellen und damit die eigene Meinungsbildung erleichtert?”
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Chris
sagte am 1. Dezember 2008, 18:19 UhrMir war bis dato noch nicht einmal bekannt dass meine geliebten Programme verboten sind!!! Wie soll ich denn bitteschön die mir rechtlich zugesicherte Freiheit nutzen, Backups von meinen Originalen machen zu dürfen, wenn ich den mitgelieferten Kopierschutz nicht umgehen darf? Das ist Idiotie. Dann mache ich mich quasi ja strafbar, indem ich mein Recht wahrnehme. Die sollen sich nicht so haben. Ich konnte bis jetzt übrigens noch fast jede CD und DVD problemlos sicherheits-kopieren, gänzlich ohne Cracking-Programme. Viva la Nero – die machen das ;)
Marc
sagte am 1. Dezember 2008, 22:09 UhrHm ja… Darüber gab es auch schon zahlreiche Diskussionen, wenn ich mich recht erinner.
Aber soweit denkt der Gesetzgeber nicht. Das Backup steht dir zu, das wie ist dann dein Problem – hauptsache nicht den Kopierschutz umgehen…
Chris
sagte am 2. Dezember 2008, 00:39 UhrNaja, mir kann es im Grunde egal sein – mir kann ja keiner was ;-) Und wegen zwei illegaler Programme klopft mir schon keiner an die Türe. Wenn doch – ich muss ja nicht aufmachen *fg*
Aber mal ernsthaft – derartige Idiotien kosten unnötig Zeit und Nerven, vom Geld mal abgesehen. Da wüsste ich echt bessere Fälle, die man als Präzedenzfall missbrauchen könnte, wenn man schon auf Hexenjagd gehen muss.