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Der Professor mit dem § 823-Rap

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Da soll nochmal einer behaupten, dass in Deutschland nicht kreativ unterrichtet wird!
Ein Jura-Professor aus Kölle beschreitet ganz neue Wege:
Um seinen Studenten den § 823 BGB unauslöschlich in den Kopf zu hämmern, wurde einfach mal ein Rap daraus gemacht! Liest sich doch gut…

823 ist ein leichter Paragraph,
ich kenne die Voraussetzungen alle schon im Schlaf. Eigentum, Gesundheit, ein absolutes Recht,
wer das verletzt, dem geht es wirklich schlecht.
Die Vorschrift betrifft noch weitaus mehr,
auch Sport, Reise, Jagd und Straßenverkehr

…und hört sich auch…
Na ja, zumindest lustig an (für mich als Nicht-Rapper :p) – hör selbst:

http://www.gregel.com/wp-content/uploads/2009/01/823rap.mp3

An einer neuen Superstar Karriere hat der Professor aber wohl dann doch kein Interesse, laut einem Interview in der Zeit hat alles einen pädagogischen Sinn:

Ich habe an meiner Fakultät eigens ein Zentrum gegründet, in dem wir jedes Semester ein komplettes Programm an Schlüsselqualifikationen anbieten, von Rhetorikkursen bis hin zu Verhandlungsmanagement. Dazu gehören auch innovative Lerntechniken wie das Rappen von Wissen, das man anders schwer behalten kann.

Ich finde das gut, ist doch mal was neues und kreatives! Die Studenten haben Spaß… und wenn’s was bringt, beim lernen – umso besser!

Passend zum Thema:

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