[GREGEL DOT COM]

… ergeht möglicherweise folgendes Urteil: Drei Jahre Haft

Heute habe ich darüber gelesen, dass der thüringische Ministerpräsident sich bald entscheiden muss, ob er erneut als Ministerpräsident bei den Wahlen Ende August antreten wird – oder ob seine gesundheitliche Verfassung dagegen spricht.
Ich hätte noch einen anderen Grund, der nicht erwähnt wird: eine Verurteilung in Österreich

So heißt es vor ein paar Wochen noch:
Anklage gegen Althaus wegen fahrlässiger Tötung wahrscheinlich
und im Artikel selbst wird man sogar noch deutlicher…

Nach Auskunft des Staatsanwalts Walter Plöbst muss ein tödlicher Unfall nach österreichischem Recht vor Gericht verhandelt werden, auch wenn dem Überlebenden nur eine Teilschuld angelastet werde. Es gebe in solchen Fällen keine Möglichkeit, das Verfahren einzustellen.

Interessant wäre es zu wissen, ob Deutschland mit Österreich ein Auslieferungsabkommen unterhält?
Irgendwie habe ich aber das Gefühl, als würde ein solches Verfahren aus dem ein oder anderen Grund gar nicht stattfinden wird, mal abwarten.
Thüringen ist der ganze Vorfall wohl auch sehr angenehm, denn das LKA hat einen sogenannten Schnüfflererlass erhalten:

Behördenintern umstritten ist laut “Thüringer Allgemeine” ein diese Woche bekannt gewordener Erlass des thüringischen Innenministeriums zu dem Fall. Das Ministerium hatte das Landeskriminalamt angewiesen, ein Lagebild zu “strafrechtlich relevanten Äußerungen” über Dieter Althaus zu erstellen – im Internet hatte ein Hannoveraner behauptet, Althaus habe Beata C. “umgebracht”.

meldet der Tagesspiegel vor einigen Tagen.

[Update mit aktuellen Infos hier]

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