[GREGEL DOT COM]

In den heise-foren bin ich heute auf einen super Artikel (Interview) zum Thema Urheberecht, Tauschbörsen und die Kriminalisierung dieser Nutzer gestoßen:

Tauschbörsennutzer werden zunehmend mit Terroristen und Schwerverbrechern auf eine Ebene gestellt, um Grundrechtseingriffe zu rechtfertigen.

Anlaß des Interviews mit einem österreichischen Richter ist wieder einmal der Piratebay-Prozess.
Absolut lesenswert – Urheberrecht und Verbrechen

Die Argumentation und Meinung des Richters liest man wirklich nicht oft (von solcher Stelle):

Letztendlich ist ja der “illegale Download”, der meiner Meinung nach nicht illegal ist (…), nichts anderes als das Aufnehmen vom Radio.

Ebenfalls sehr gut gefällt mir seine Kritik über (die Begriffe) Diebstahl und Raub in Verbindung mit Tauschbörsen…

Ein solcher Vervielfältigungsvorgang kann aber auch dann, wenn er nach dem Gesetz nicht zulässig ist, niemals als Diebstahl angesehen werden, weil nichts weggenommen wird. Ein Diebstahl ist laut Strafgesetz “die Wegnahme einer beweglichen Sache, mit dem Vorsatz, sich zu bereichern”. Beim Download von Musik wird niemanden etwas weggenommen, da das kopierte Musikstück ja weiterhin verfügbar ist.

So ist es. Wir leben in der Welt des Computers, des Internets… die Technik ist nicht stehen geblieben. Auf ein immaterielles Gut, das unbegrenzt verfügbar ist, kann man nicht mehr die Gesetze der materiellen Welt anwenden – auch wenn damit der Rubel am besten rollt. Diese Zeiten sind vorbei…

PS: Ich sehe gerade, auf netzpolitik wird auch auf den Artikel eingegangen

Fan werden!
Nur ein Klick und Du kannst dem Blog auf Facebook und Google+ folgen!

3 Kommentare zum Artikel

Los geht's, jetzt Dein Kommentar...

Hinweis: SEO-Kommentare landen im Spamordner. Bitte beachte die Datenschutzerklärung vor dem Absenden deines Kommentars - denn durch das Senden akzeptierst du sie. Keine Sorge, dort steht nur das, was der Gesetzgeber im 21. Jahrhundert verlangt. Ich bin einer der Guten.