Der tödliche Skiunfall von Herrn Althaus ist mir dann doch noch einen dritten Blogeintrag wert.
Nachdem ich ihm vorgestern noch meinen Respekt bekundet habe, sieht die Sache heute schon wieder etwas… anders aus.
Der Blitz-Prozess hat auf jeden Fall einen schalen Beigeschmack.
Wir erinnern uns…
Nicht einmal 24 nach der Anklage hat das österreichische Gericht das Verfahren eröffnet und ebenso schnell (nach einer Stunde) sein Urteil gefällt:
- 33.000 Euro Strafe
- 5.000 Euro Schmerzengeld an die Hinterbliebenen der verstorbenen Frau
Dieser schnelle Prozess tritt mittlerweile auf heftige Kritik:
Gerechtigkeit habe sichtbar zu sein, und man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt.
Ich mag dem guten Mann ja Unecht tun, vor dem Gesetz sind wir alle gleich. Aber ich habe nun mal das Gefühl, dass manch einer doch gleicher ist…
Sicherlich… es war ein Unfall. Vielleicht wäre das deutlicher in einem vernünftigen Prozess geworden. Ich meine… ich stand selber schon oft genug auf Skiern und bin mit Leuten zusammengestoßen. Um solch einen Zusammenstoß tödlich enden zu lassen, muss man meiner bescheidenen Meinung nach aber ziemliches Pech haben – oder einfach rücksichtslos den Hang runter brettern.
Auf der anderen Seite hat jeder Mensch wohl eine neue Chance verdient – und Politiker haben vermutlich schon lange keine Vorbildfunktion mehr.
Soll Thüringen entscheiden. Ich würde ihn nicht mehr wählen. So… moralisch, irgendwie.
Aber was ist diese Moral eigentlich?
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karsten
sagte am 5. März 2009, 04:18 UhrNun ja, da gibt es wohl reichlich faden Beigeschmack! Aber ich denke, ich bin nicht der einzigste, dem das schon vorher klar war. Der nette Herr war so lange vernehmungsunfähig, bis auch der letzte Anwalt zu Rate gezogen war. Was für mich nur eine wirkliche Unverschämtheit ist: 33.000 Strafe und nur 5000 für die Hinterbliebenen.!