Die Abmahnkönige (Hintergrund) von Marions Kochbuch haben vor dem Oberlandesgericht Hamburg schon am 04. Februar eine Niederlage kassiert – nun liegt auch die Urteilsbegründung vor, die ich überaus interessant finde. Insbesonders im Punkt der Kostenerstattung für eine Abmahnung. Hier urteilt das OLG wie folgt (Zitat heise):
Der Beklagte sei nicht zur Erstattung der Anwaltskosten für das Abmahnschreiben der Kläger verpflichtet. Denn erst mit diesem Schreiben habe der Forenbetreiber Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangt. Die Kosten für die erste Information über eine Rechtsverletzung habe der Rechteinhaber zu tragen, weil diese Maßnahme allein in seinem Interesse liege, um den Betreiber zu einer Entfernung des Beitrags zu bewegen und gegebenenfalls bei künftigen Folgeverstößen als Störer in Anspruch nehmen zu können.
Ich hoffe diese Rechtsauffassung wird sich baldmöglichst überall durchsetzen! Urheberrechtsverletzung, bsp. durch ein auf die schnelle eingebundenes Bild sind die eine Sache… kein Verständnis habe ich aber dafür, dass man in solchem Fall direkt einen Anwalt mit einer kostenpflichtigen Abmahnung los schickt, anstatt schnell zur Email oder zum Telefon zu greifen und das Problem aus der Welt zu schaffen. Binnen Minuten in 99% der Fälle, da bin ich mir sehr sicher. Aber das wäre ja zu einfach und langweilig…
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Andy
sagte am 23. März 2009, 23:32 UhrNach eher schlechten N achrichten in den letzten Wochen, sehe ich wieder Licht am Ende des Tunnels. So könnte es weiter gehen. ;-)
Marc
sagte am 24. März 2009, 00:27 UhrIn der Tat… wir sollten die Hoffnung nicht aufgeben :-)