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Nachdem ich selbst schon über die Verhaftung von No Angels Bandmitglied berichtet habe, verfolge ich interessiert die einstweilige Verfügung, die gegen die BILD erlassen worden ist. In dieser wird untersagt, weiter über das…

…gegen die Antragstellerin eingeleitetes Ermittlungsverfahren wegen schwerer Körperverletzung und/oder den Gegenstand der Untersuchungshaft zu berichten.

Der Anwalt von Nadja zieht daraus das allgemeingültige Fazit:

Wie sich aus der Entscheidung des Landgerichts Berlin vom gestrigen Tage indes ergibt, ist die Berichterstattung über den Fall unzulässig.

Bevor ich angefangen habe, über die Zulässigkeit nachzudenken, habe ich selbst mal einen Blick auf BILD.de geworfen:

Screenshot bild.de, 16.04.

Screenshot bild.de, 16.04.

Wie nicht anders zu erwarten, interessiert eine einstweilige Verfügung die BILD nicht sonderlich… Habe ich auch nicht anders erwartet.

Diese Verfügung als solche ist auch selten dämlich, sinnlos und nutzlos. Die Staatsanwaltschaft selber hat das Thema publik gemacht, betroffen ist eine Person des öffentlichen Lebens – wie es so schön heißt. Die Story ist raus, einmal um den Erdball und zurück.
Und wenn der Anwalt schon das Thema untergraben will, sollte er auf dem MySpace-Gästebuch seiner Mandantin anfangen.

Interessanter ist aber schon die Frage, ob die Staatsanwaltschaft korrekt gehandelt hat.  Stichwort im Zweifel für den Angeklagten – und diese Moral.

Wenn man sich die Verhaftung einmal anguckt, die wurde schon sehr publicity-wirksam durchgeführt. Handschellen in einem Club nachts um elf, kurz vor einem Auftritt. Pressemitteilung über die Körperverletzung wegen HIV. Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr.
Diesen Grund finde ich dann doch recht erheiternd. Wenn man Terroristen staatlich foltern kann, wieso gibt es dann für solche potentiellen Wiederholungstäter keinen Keuschheitsgürtel? Ach ja, diese Moral…

Fazit: Da hat jemand eine Medienshow abgezogen, bewusst oder unbewusst sei einmal dahingestellt.

Und was meine Moral betrifft – ich freue mich über den Traffic. So ganz ehrlich gesagt.

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3 Kommentare zum Artikel

  • Andreas

    Die Vorverurteilung entgegen den geltenden Gesetzen ist aber von der Presse ausgegangen und nicht von der Staatsanwaltschaft. Die hat zwar auch gegen den Datenschutz gehandelt aber sie hat keine Falschbehauptungen aufgestellt und die intimsten Bettgeschichten einer Prominenten an die Öffentlichkeit gezerrt. Und dazu ist die Pressefreiheit nicht geschützt, sondern sie ist im Sinne unbefangener objektiver Berichterstattung geschützt. Und genau damit hat die Bild ein Problem.

  • Mike Maaßen

    Also wenn das stümt das Sie im wiessen auf ihre Krankheit HIV erkrankt ist , und trozdem ungeschützten Sex mit jemandem hat der davon nichts weiss dan Gehört Sie ins Gefängnis .Das Verfahren ist ja noch am laufen gegen Sie , dan wird sie mit sicherheit wieder ins Gefängnis kommen , und das ist noch viel zu wenig an Strafe. Den das ist in meinen Augen Mord an einem Mitmenschen und das mit geplanter tat.Das ist das aller letzte , und ich hoffe das Sie Schwehr bestraft wierd.

  • Andreas Rau

    Also Mike,

    denken und dann reden….. Einerseits sagst Du, “wenn das stimmt” und gehst zu Recht davon aus, dass es auch anders sein könnte – Andererseits sprichst du von einem Mord und eine geplanten Tat.

    Was denn nun?

    Und noch einmal…. Keiner spricht von dem Typen, der sich ja auch hätte schützen können.

    Tja, hätte er das mal getan.

    Denn Nadja hätte auch positiv sein können, ohne es zu wissen…. Deswegen: Lieber nix vermuten, sondern schlicht beim One night stand oder außerhalb fester Beziehungen Safer Sex ;-)

    Das gilt für alle.

    Im Übrigen auch für Dich!

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