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Wenn man eine Abmahnung bekommt, den Inhalt eines Artikels “Wer saß auf der Alkoholfahrt neben Bischöfin Käßmann?” zu entfernen, leistet man dieser natürlich Folge.
Aber das Bild des betreffenden Person lässt man natürlich drin, im Artikel. Dieses war nicht Bestandteil der Abmahnung. Herrlich.

Ok, vermutlich hat der Autor (abgesehen von Humor)  genau so viel Eier in der Hose wie Du und ich – nur etwas mehr Geld.
Aber ich finde es trotzdem lustig :-))

Oh, und das es um Gerhard Schröder ging bzw. halt nicht mehr geht, das weiß man deutschlandweit spätestens seit dem Artikel in der Bild. Dort (bzw. vor Gericht) hat er an Eides Statt erklärt (ich zitiere den Artikel):

Ich war nicht Beifahrer der Bischöfin in der Nacht vom 20. auf den 21. Februar

Ist mir auch egal. Also, wer der Beifahrer war.

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3 Kommentare zum Artikel

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