Lesenswert! Die informative und gut recherchierte Zusammenfassung der Tauss-Affäre:
Ein Plädoyer gegen eine für Verteidigung und den Rechtsstaat gleichermaßen unerträgliche Situation.
23 lohnenswerte Seiten (PDF) sowie der entsprechende Blogartikel.
Es bleibt der Eindruck, dass hier ein unbequemer Politiker gezielt abgeschossen wurde.
Gleich mehrere Redakteure renommierter Medien rufen Tauss Anwalt an und erklärten offen, sie fühlten sich in diesem Fall in einem Ausmaß durch „interessierte Kreise“ manipuliert und politisch instrumentalisiert…
- richten und verurteilen /
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Kiri
sagte am 18. Mai 2010, 23:04 UhrWar es nicht schon auffällig, als großspurig die Immunität des damaligen Abgeordneten aufgehoben werden musste, obwohl die Bundestagswahl nur wenige Wochen später war und er damit die Immunität so oder so verloren hätte?
Natürlich ist da auch Hexenjagd und “Sau durchs Dorf treiben” dabei. Wen wunderts. Heute ist man schon verdächtig, wenn man als XY-Chromosomler einen Job in der Grundschule anstrebt.
Marc
sagte am 18. Mai 2010, 23:21 UhrWahlkampf im Rechtsstatt…
Ich wette in erster Instanz wird er verurteilt und dann geht’s durch die Instanzen.
Zum Schluß kann Schäuble wieder meckern, dass das Verfassungsgericht sich immer in die Politik einmischt.
Kiri
sagte am 18. Mai 2010, 23:28 UhrDas Verfassungsgericht ist für Revisionsverfahren nicht zuständig. Ob zum Glück oder Unglück sei dahingestellt…
Marc
sagte am 18. Mai 2010, 23:31 UhrHm, aber wenn es um die grundsätzliche Interpretation von diesem Art. 47, GG geht, gehen wird?
Kiri
sagte am 18. Mai 2010, 23:34 UhrDazu müsste das Verfassungsgericht angerufen werden (nicht im wörtlichen Sinne) – eine Privatperson kann das nicht. Es geht in dem Prozess ja auch nicht um diesen Artikel sondern darum, ob der Herr Tauss – gemein gesagt, diese Daten für den persönlichen oder beruflichen Bedarf gesammelt hat.
Und nur weil man die Berechtigung zur Zeugnisverweigerung hat, die dieser Artikel gibt, muss man nicht automatisch davon Gebrauch machen, oder?
Der Paragraph ist schon mit dem “Soweit [...] reicht” so schwammig, dass er meines Erachtens kaum Aussagekraft enthält…