Auf geht’s, Blogger! Zeit die Datenschutzerklärung zu erweitern. Meine hat mittlerweile 779 Wörter… Kopfschüttel.
Heute gab es auf drweb einen guten Artikel zu lesen, in dem erklärt wird das Social Plugins wie die “Gefällt mir” Version von Facebook laut Telemediengesetz in der Datenschutzerklärung erwähnt werden müssen.
Schnappt euch einfach die Vorlage im o.g. Artikel oder klaut sie bei mir… :-)
- impressum Datenschutzerklärung facebook /
- facebook gefällt mir impressum /
- muss ich twitter und co im datenschutz erwähnen /
- impressum vorlage für facebook /
- facebook gefällt mir datenschutz hinweis /
![[GREGEL DOT COM]](http://static.gregel.com/themes/mg/images/header1.jpg)
Chaosmacherin
sagte am 14. Juli 2010, 00:44 UhrIch hab mir deine geklaut :P
Jens
sagte am 14. Juli 2010, 09:52 UhrIch auch ;) – dafür hätte ich dir auch eine geflattr´t ;) …
Thomas
sagte am 14. Juli 2010, 12:28 UhrBekenne mich auch als Dieb… danke für Deine Vorarbeit ;-)
Fulanos Worte
sagte am 15. Juli 2010, 17:02 UhrWerde wohl auch zum Dieb werden. Habe dieses Thema ohnehin viel zu lange vernachlässigt. Danke fürs drauf aufmerksam machen und für die Arbeit.
Gruß
Fulano
Luigi
sagte am 15. Juli 2010, 20:28 UhrDanke für die Info! Habe auch geklaut ;)
Thomas
sagte am 17. Juli 2010, 07:45 UhrDanke für den Hinweis. Habe meine auch gleich mal geändert und erweitert. Das ist echt schlimm, dass man jeden Mist erwähnen muss, damit einem keiner ans Bein pinkeln kann. Ich möchte gar nicht wissen, wie viele offene Angriffspunkte es noch alle gibt :-(
Crazy Girl
sagte am 17. Juli 2010, 11:54 UhrHab mich auch mal bedient… In ein paar Jahren wird die Datenschutzerklärung der längste Artikel überhaupt in unserne Blogs sein ;-)
Marc
sagte am 20. Juli 2010, 22:41 UhrFreut mich, dass ich helfen konnte – danke für das Feedback!
Hmm… vielleicht sollte ich Lizenzkosten kassieren??
;-)
Sylvi
sagte am 21. Juli 2010, 17:43 UhrHej,
danke für den Tipp. Dann werde ich auch mal meine Datenschutzerklärung aufstocken müssen. Besser spät als nie :-)
mysteria
sagte am 30. Juli 2010, 20:10 UhrDas mit dem Hinweis in den Datenschutzbestimmungen ist ja schön und gut, doch was nützt mir der Hinweis: “Wenn Sie nicht möchten, dass Facebook über diese Website Daten über Sie sammelt, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch auf [Gregel Dot Com] bei Facebook ausloggen”?? In dem Moment wo ich von den betroffenen Seiten auf den Datenschutzhinweis gelange, hat FB doch bereits meinen Zugriff registriert.
Wie seht ihr das?
Gruß
Marc
sagte am 31. Juli 2010, 15:56 UhrDa ist so erstmal richtig…
Vermutlich heißt das also für den paranoiden Webuser, dass er sich nach einem Besuch auf Facebook immer dort ausloggt. Wie das Gerichte sehen würden, ist eine andere Sache…
Vielleicht den Browser im Porn-Mode verwenden?! ;-)
Bernhard von AN24
sagte am 3. August 2010, 22:57 UhrDanke für den Hinweis! Auch die Infos zu Google Adsense in deiner Datenschutzerklärung waren sehr hilfreich. So nebenbei bin ich bei meiner Recherche noch auf Hinweise zu Google Analytics und Akismet gestoßen. Damit ist mein Impressum mit Datenschutzhinweisen nun 1323 Wörter groß. So langsam braucht man als Blogbetreiber ja schon fast einen Rechtsberater, damit man nicht mit einem Bein im Gefängnis steht. :-)
Ulrike
sagte am 16. Juni 2011, 11:54 UhrDanke!