Mir wird schriftlich vorgeworfen eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 12 Abs. 4, $ 49 StVO; § 24 StVG; — BKat begangen zu haben. Oder auf deutsch: Verbotswidriges Parken auf der linken Fahrbahnseite.
Ich mein… vermutlich hat die Gemeindevollzugsbedienstete sogar recht. Nein, ganz sicher hat sie das!
Jetzt könnte ich natürlich argumentieren, ich dachte es wäre eine Einbahnstraße. Oder ganz einfach die Wahrheit sagen… Das ich auf dem Weg zur einer Hochzeit war, draußen gefühlte 42 Grad und ich mit Anzug und weißem Hemd unterwegs. Im Ernst, wenden in drei Zügen ist in so einem Moment ein Fall von geht gar nicht!
Allerdings interessiert mich aktuell mehr das angegebene Beweismittel: [Mehr...]
![[GREGEL DOT COM]](http://static.gregel.com/themes/mg/images/header1.jpg)

6