Neues aus dem Bereich Filesharing:
Das OLG Düsseldorf hat nun in zweiter Instanz entschieden, dass ein Betreiber eines eDonkey-Servers nicht als Täter oder Teilhaber einer Urheberrechtsverletzung anzusehen ist, Stöerhaftung kommt ebensowenig in Frage, wie die händische Kontrolle und Filterung des indexierten Dateien.
[via heise]
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