Alle Gefangenen sind menschlich zu behandeln.
Auf jeden Fall laut der Verfassung von Hessen. Die habe ich mir gerade mal ergoogelt… Sehr beruhigend. Denn zufällig habe ich heute gestern irgendwo (grübel) gelesen, dass die lustigen Vögel dort immer noch die Todesstrafe kennen!
Und tatsächlich, Artikel 21 (1)…
Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
Das könnte dann in der Tat erklären, warum die nicht in der Lage sind eine Landesregierung zu bilden… Oder ist das eine abschreckende Maßnahme, um die kriminelle Energie der Banker in F’furt im Keim zu ersticken?
Bleibt nur zu hoffen, dass Hessen sich nie für unabhängig erklärt und das Grundgesetz auch für die Jungs & Mädels dort weiter gilt ;-)
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